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Verbraucher-Rechte & Wechsel

Stromanbieter wechseln: Der neutrale Leitfaden

Wer noch im teuren Grundversorgungstarif steckt oder eine Preiserhöhung erhalten hat, kann durch einen Anbieterwechsel oft mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.

In 4 Schritten zum günstigeren Stromvertrag

1. Vorjahresverbrauch & Zählernummer bereitlegen

Entnimm deiner letzten Jahresstromrechnung deinen Jahresverbrauch in kWh sowie deine Zählernummer und Postleitzahl.

2. Tarife nach verbraucherfreundlichen Kriterien filtern

Wähle Tarife mit max. 12 Monaten Erstlaufzeit, 12 Monaten Preisgarantie und monatlicher Kündbarkeit nach der Erstlaufzeit. Verzichte auf Verträge mit Vorkasse oder Kautionszahlungen.

3. Neuen Vertrag online abschließen

Der neue Stromanbieter übernimmt in der Regel die Kündigung beim alten Versorger für dich automatisch.

4. Zählerstand zum Wechseldatum ablesen

Lies am Tag des Lieferantenwechsels deinen Zählerstand ab und übermittle ihn sowohl an den Netzbetreiber als auch an den alten und neuen Anbieter.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung: Kündigt dein aktueller Stromanbieter eine Preiserhöhung an, hast du ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht bis zum Tag vor Inkrafttreten der Erhöhung.

Passende Rechner & Ratgeber

Transparenz & Quellenangabe

Die Berechnungsgrundlagen, Verbrauchswerte und Strompreis-Referenzen auf dieser Seite basieren auf validierten Daten offizieller Stellen:

  • Bundesnetzagentur & Bundeskartellamt Monitoringbericht Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
    Quelle öffnen
  • BDEW Strompreisanalyse Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
    Quelle öffnen
Ausführliche Formeln & Methodik: Zur Quellen- & Methodikseite →

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann beim Stromanbieterwechsel der Strom ausfallen?
Nein, eine Unterbrechung der Stromversorgung ist gesetzlich ausgeschlossen (§ 36 EnWG). Der örtliche Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die unterbrechungsfreie Belieferung jederzeit sicherzustellen.
Welche Kündigungsfristen gelten für Stromverträge?
In der Grundversorgung gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von nur 2 Wochen. Bei Sonderverträgen (nach dem Gesetz für faire Verbraucherverträge) gilt nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit (max. 24 Monate) eine monatliche Kündigungsfrist.
Auf welche Kriterien sollte man bei einem neuen Stromvertrag achten?
1. Vertragslaufzeit von maximal 12 Monaten. 2. Eingeschränkte oder volle Preisgarantie für die gesamte Mindestlaufzeit. 3. Kurze Kündigungsfrist (max. 1 Monat). 4. Keine Vorkasse oder Kaution. 5. Seriöse Kundenbewertungen.